Termine vergeben wir nach telefonischer Vereinbarung.
Die Ergotherapie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von der behandelnden Ärztin/Arzt verordnet.
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10 % leisten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt. Seit Januar 2017 kann Ergotherapie vermehrt extrabudgetär von Ärzten verordnet werden über den „langfristigen Heilmittelbedarf/besonderen Verordnungsbedarf“, z. B. bei Diagnose Demenz.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Kosten für die Ergotherapie selbst zu übernehmen. Zum Beispiel wenn Sie die Ergotherapie fortsetzen möchten, der Arzt aber keine Verordnung mehr ausstellen kann oder die Krankenkasse die Verordnung abgelehnt hat. Des Weiteren bieten wir Behandlungen an, welche zusätzlich gebucht werden können (siehe weitere Behandlungsmöglichkeiten).
Die Behandlungsgebiete sind die neuropsycholgisch orientierte Behandlung, die motorisch funktionelle Behandlung, die sensomotorisch – perzeptive Behandlung, die psychisch – funktionelle Behandlung.
Als hilfreich im Therapiealltag hat sich die Kontinuität in der Therapie erwiesen und das die Therapien in der Regel zu festen Terminen stattfinden.
Hausbesuche sind nach ärztlicher Indikation möglich.